Die Kosten für Ihre Behandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. Dennoch lohnt es sich immer wieder, sich doch mal bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob Zuschüsse möglich sind. Durch meine Zulassung zu allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Zusatzversicherungen übernehmen diese einen Teil der Heilpraktiker-Leistungen, je nach Ihrem persönlichen Status bei Ihrer Versicherung. Deshalb erfolgt die Rechnungsstellung unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch Ihre Krankenkasse nach Honorarvereinbarung mit der Praxis.

Das Honorar für die psychosomatische Medizin:

  • für 30 Minuten beträgt 45 Euro
  • für 60 Minuten beträgt 85 Euro
  • für 90 Minuten beträgt 125 Euro (bei deutlich mehr als 1,5 Std. wird das Honorar entsprechend angepasst)
  • Für das erste Gespräch plane ich in der Regel 60-90 Minuten Zeit ein
  • für die Hypnosebehandlung zur Raucherentwöhnung beträgt 390.- und beinhaltet 3 Termine zu je ca. 1,5 Stunden inkl. Anamnesegespräch
  • für die Hypnosebehandlung zur Stressreduktion wird nach dem Stundensatz berechnet s.o.

Das Honorar in der Psychotherapie:

  • für 60 Minuten beträgt 85 Euro
  • für 90 Minuten beträgt 125 Euro
  • in der Paartherapie für 60 Minuten beträgt 105 Euro
  • in der Paartherapie für 90 Minuten beträgt 155 Euro
  • Für das erste Gespräch plane ich für die Einzelsitzung sowie für die Paarsitzung in der Regel 90-120 Minuten Zeit ein

Zahlungsart

Für privat Versicherte und Patienten mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann ich eine Rechnung erstellen. Die Bezahlung erbitte ich dann jeweils nach Rechnungstellung. Die Überweisung des Honorars erfolgt unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Klienten bitte ich, direkt nach der Behandlung in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Danke für Ihr Verständnis.

ENTSCHÄDIGUNG FÜR NICHT ABGESAGTE TERMINE

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden vorher telefonisch ab. Wenn Ihr Termin auf einen Montag fällt, ist eine Terminabsage am Freitag davor bekannt zu geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht oder kurzfristiger abgesagte Termine, unabhängig des Grunds Ihrer Absage, mit der Hälfte des normalen Behandlungspreises berechnet werden müssen, da Ihr Termin so kurzfristig nicht belegt werden kann.